In Berlin und Brandenburg dürfen Verkaufsstellen von Montag bis Samstag rund um die Uhr (6 Tage/ 24 Stunden) öffnen. An Sonn- und Feiertagen müssen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen bleiben. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt das Berliner Ladenöffnungsgesetz und das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz.
Der Handelsverband setzt sich für einen selbstbestimmten Sonntag ein. Wer mag, sollte sonntags shoppen gehen dürfen. Geschäfte sollten selbst frei entscheiden, ob eine Sonntagsöffnung zum eigenen Warenangebot und Standort passt. Verkäuferinnen und Verkäufer sollten die Chance haben, selbstbestimmt und freiwillig über Sonntagsarbeit zu entscheiden. Und das ist ganz einfach: Der Handel bietet hier eine Selbstverpflichtung an. Niemand muss sonntags arbeiten – es werden nur die MitarbeiterInnen eingeteilt, die freiwillig arbeiten möchten. Und das sind viele. Es gibt attraktive Sonntagszuschläge, einen zusätzlichen freien Tag und oft auch entspannte Kundengespräche. Zudem locken gute Umsätze und Provisionen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Projektseite zur Sonntagsöffnung.
Festgelegt wurde der 20. Februar 2022 während der Internationalen Filmfestspielen Berlinale. Da die Grüne Woche und die ITB auf Grund der Coronapandemie abgesagt wurden, ist dort bisher keine Sonntagsöffnung vorgesehen.
Derzeit sind keine zukünftigen Termine hinterlegt.
Elbenwald Festival
Heimatfest
Weinfest
„Kunstinsel“
Angler- und Fischerfest
Altstadtsommer
Stadtfest
Hennigsdorfer Festmeile
Rathenower Stadtfest
Falkenseer Stadtfest
Tag des Ehrenamtes (OT Waltersdorf)
Oldtimertreffen