In Berlin und Brandenburg dürfen Verkaufsstellen von Montag bis Samstag rund um die Uhr (6 Tage/ 24 Stunden) öffnen. An Sonn- und Feiertagen müssen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen bleiben. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt das Berliner Ladenöffnungsgesetz und das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz.
Der Handelsverband setzt sich für einen selbstbestimmten Sonntag ein. Wer mag, sollte sonntags shoppen gehen dürfen. Geschäfte sollten selbst frei entscheiden, ob eine Sonntagsöffnung zum eigenen Warenangebot und Standort passt. Verkäuferinnen und Verkäufer sollten die Chance haben, selbstbestimmt und freiwillig über Sonntagsarbeit zu entscheiden. Und das ist ganz einfach: Der Handel bietet hier eine Selbstverpflichtung an. Niemand muss sonntags arbeiten – es werden nur die MitarbeiterInnen eingeteilt, die freiwillig arbeiten möchten. Und das sind viele. Es gibt attraktive Sonntagszuschläge, einen zusätzlichen freien Tag und oft auch entspannte Kundengespräche. Zudem locken gute Umsätze und Provisionen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Projektseite zur Sonntagsöffnung.
Oktoberfest (OT Jeserig)
23. Tourismustag
Rathenower Weinfest
Flohmarkt (nur Multicenter, OT Vogelsdorf)
30-jähriges Jubiläum des KaufPark Eiche (nur Gebiet um KaufPark Eiche)
Töpfermarkt
Kunstmesse „A10 ART“ (nur im Bereich A10 Center Wildau)
Großes Herbstfest
Lichterfest
Brandenburger Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
Spreewaldweihnacht (nur Gebiet: Dammstraße)