In Berlin und Brandenburg dürfen Verkaufsstellen von Montag bis Samstag rund um die Uhr (6 Tage/ 24 Stunden) öffnen. An Sonn- und Feiertagen müssen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen bleiben. Ausnahmen von diesem Grundsatz regelt das Berliner Ladenöffnungsgesetz und das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz.
Der Handelsverband setzt sich für einen selbstbestimmten Sonntag ein. Wer mag, sollte sonntags shoppen gehen dürfen. Geschäfte sollten selbst frei entscheiden, ob eine Sonntagsöffnung zum eigenen Warenangebot und Standort passt. Verkäuferinnen und Verkäufer sollten die Chance haben, selbstbestimmt und freiwillig über Sonntagsarbeit zu entscheiden. Und das ist ganz einfach: Der Handel bietet hier eine Selbstverpflichtung an. Niemand muss sonntags arbeiten – es werden nur die MitarbeiterInnen eingeteilt, die freiwillig arbeiten möchten. Und das sind viele. Es gibt attraktive Sonntagszuschläge, einen zusätzlichen freien Tag und oft auch entspannte Kundengespräche. Zudem locken gute Umsätze und Provisionen.
Weihnachtsmarkt
Wittstocker Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
Nikolausfest
Adventsmarkt
Buckower Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt (nur Innenstadtbereich)
„oderWEIHNACHT“ und Adventsmarkt Sankt Marien (Innenstadt)
Weihnachtsmarkt
Brandenburger Weihnachtsmarkt