Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr nach Ende des Verkehrsversuches rechtswidrig ist. Das Gericht gab damit dem Antrag des HBB-Mitglieds Anja Schröder statt. Die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Sperrung seien nicht mehr gegeben, da Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Sicherheitsgründen oder zur Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten können. Dies sei bei der Friedrichstraße nicht der Fall. Damit muss die Verwaltung die rechtswidrig aufgestellten Verkehrszeichen beseitigen und die Friedrichstraße wieder für den Autoverkehr freigeben.
Der HBB, der Anja Schröder – eine betroffene Weinhändlerin in der Charlottenstraße – in der Klage vorm Berliner Verwaltungsgericht unterstützt hat, begrüßt diese Entscheidung und erwartet von der Verwaltung, dass diese den nun als rechtswidrig erkannten Zustand beseitigt. Zugleich signalisierte der Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen die Bereitschaft des Verbandes sich an einem ergebnisoffenen Dialog zur Neugestaltung der Verkehrssituation der historischen Mitte zu beteiligen.