Der Bundestag hat in einem Gesetzesentwurf die Verlängerung der bestehenden Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit wird der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit über den 31. März hinaus um weitere drei Monate ermöglicht. Bis zum 30. Juni 2022 werden folgende Regelungen verlängert:
Nicht verlängert wurde die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit. Sie läuft damit zum 31. März aus. Bei Weiterbildungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden die Sozialversicherungsbeiträge den Arbeitnehmern jedoch auch nach dem 31. März zur Hälfte erstättet.