Am 26.04.24 trafen sich interessierte HBB-Mitglieder und Vertreter der Polizei, Anwaltschaft und Politik zum Austausch über das Thema Ladendiebstahl im Einzelhandel. Der Input der anwesenden Gäste lud die Mitglieder zum offenen Austausch über die tägliche Realität in den Läden der Region ein.

Die Ladendiebstahlszahlen erhöhen sich seit Ende der Corona-Pandemie wieder. Vom Rückgang 2021 in Berlin auf 29.032 Fälle ist 2023 nichts mehr zu spüren gewesen. So wurden in Berlin vergangenes Jahr 39.149 Fälle erfasst. Jedoch ist die Aufklärungsquote mit 89,3 Prozent weiterhin hoch. In Brandenburg gab es 2023 10.012 angezeigte Fälle, 2022 noch 7.766 und eine stabile Aufklärungsquote von 85,2 Prozent. Rechtsanwalt Felix Haug sprach in seiner Präsentation das besonders in Berlin auffällige Phänomen der Armutskriminalität an. Täter sind dabei meist Einzelpersonen aus prekären Lebenslagen, wie Drogenkranke oder gescheiterte Existenzen aus ärmeren europäischen Staaten, die in Deutschland auf der Straße besser leben als in Herkunftsländern. Hier besteht kaum Handhabe, da diese oft mittel- und wohnungslos seien. Somit besteht selten eine Chance, Strafen einzutreiben.

In der Politik wird das Thema zum Leidwesen der betroffenen Kaufleute zu oft vernachlässigt, da es hier wenig Handlungsspielraum gibt. Auch bei Polizei und Justiz gibt es Unterschiede bei der wirksamen Strafverfolgung: Währen es in Berlin größtenteils positive Rückmeldungen zu Ermittlungsbemühungen gibt, gibt es in Brandenburg hingegen deutlich mehr Kritik, da diese kaum zur Bestrafung und Abschreckung der Täter führt. Der Frust unter den Händlerinnen und Händlern ist enorm, da Diebstahl aufgrund des Warenwertes teilweise als Kavaliersdelikt bezeichnet wird.

HBB-Mitglieder berichten teilweise Erschreckendes aus dem Arbeitsalltag: Es werden mitunter systematisch spezielle Produkte für Auftraggeber entwendet, Einkaufswägen mit Diebesgut gefüllt und mit anderen Waren verdeckt, Hausverbote werden ignoriert oder gezielt Kinder vorgeschickt, da diese straffrei bleiben. Bei Ergreifung der Täter wird keine Reue gezeigt und den Angestellten ins Gesicht gelacht, weil keine Konsequenzen zu fürchten sind.

Viele Anzeigen werden eingestellt, weil es sich um „geringe“ Werte handele. Die Motivation der Polizei nimmt daher ab, jeden Fall zu verfolgen. Hier gibt es klare Tendenzen der Verschlechterung bei der Verfolgung. Dabei gehe es bei einer Sanktionierung nicht unbedingt um den Sachwert an sich, sondern auch um die erzieherische Wirkung von Justizentscheidungen, die abschrecken sollen. Zudem werde oftmals nur der Einzelfall betrachtet, aber nicht der finanzielle Gesamtschaden, der im Laden durch das Katz-und-Maus-Spiel entstehe. Besonders bei organisierten Bandendiebstählen ist es wichtig, die Hinterleute zu finden, was aber durch die Internationalisierung von Kriminalität schwer bis unmöglich ist. Abschließend kennt die Justiz nur Bestrafung, keine Ausgleichszahlungen an Geschädigte. Tagessätze werden zwar verhängt, dies passen sich aber ans Einkommen an und sind teilweise sehr gering.

Fakt ist, dass Diebstahl auch ein gesellschaftliches Problem ist, das sich nicht über Justiz oder Polizei allein lösen lässt. Es braucht mehr präventive Maßnahmen, um Menschen gar nicht erst in die Abwärtsspirale Ladendiebstahl kommen zu lassen.

Zugleich sollten Händlerinnen und Händler ihre Geschäfte Präventivmaßnahmen ergreifen, um Ladendiebstähle zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Daher ist es wichtig, zunächst für die eigene Sicherheit im Laden zu sorgen, z.B. mit Preisetiketten mit Betriebskennzeichnung, die sich nicht vollständig ablösen lassen. Besonders relevant sind Überwachungskameras, die qualitativ hochwertige Bilder aufnehmen, ordentlich dokumentierte Zeugenaussagen und Protokolle, die nachvollziehbar und leserlich sind. Außerdem sollten Angestellte besser geschult werden, was bei einer zweifelsfreien Tatbeobachtung zu tun ist („Jedermannparagraf“). Alle Delikte sollten zur Anzeige gebracht werden, nur so können Diebstähle aus dem Dunkelfeld gehoben werden.

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