Die drohende Energieknappheit stellt Deutschland und auch unsere Branche vor große Herausforderungen.
Um zum einen eine Gasmangellage zu vermeiden und auf der anderen Seite aber auch die bevorstehenden hohen Kostensteigerungen zumindest ein wenig einzudämmen, gelten ab dem 1. September besondere Energiesparregeln auch für den Einzelhandel:
So darf die Mindesttemperatur in Innenräumen um 1 Grad auf 19 Grad gesenkt werden. Zudem ist das Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen im Handel untersagt. Ausnahmen sind für Fluchtwege vorgesehen. Auch der Betrieb von bestrahlten oder leuchtenden Werbeanlagen muss zwischen 22 und 16 Uhr des nachfolgenden Tages ausgesetzt werden.
Schaufensterbeleuchtung ist nach unserer Interpretation davon nicht betroffen. Wir empfehlen hier allerdings eine Abschaltung von 22 bis 6 Uhr, solange keine sicherheitsrelevanten Gründe dagegen sprechen. Ausnahmen gelten, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.
Der HBB bewertet insbesondere die vorgesehenen Regeln zur Absenkung der Mindestraumtemperaturen an Arbeitsplätzen positiv.
Auch durch geschlossene Türen kann natürlich ein großer Beitrag zum Energiesparen geleistet werden. Zugleich kommen aber weniger Kunden in das Geschäft. Deshalb hat die Klimaschutzoffensive des Handels des HDE Plakate mit der Information „Türen zu, Geschäfte offen“ entwickelt.
Einzelhandelsgeschäfte können mit den übersichtlichen Motiven die Kundschaft kompakt und übersichtlich über die getroffenen Maßnahmen informieren und ein positives Signal in die Öffentlichkeit senden.
Die Plakate sind kostenlos und über den HBB und seine Regionalbereiche bestellbar oder stehen unten als Download zur Verfügung!
Ihren Regionalbereich können finden Sie hier: https://www.hbb-ev.de/regionalbereiche