Seit dem 1. Januar 2022 dürfen im Einzelhandel keine Einweg-Plastiktüten mehr verkauft werden. Von dem Plastiktüten-Verbot ausgenommen sind lediglich die sogennanten Hemdchenbeutel, die eine Wandstärke von weniger als 15 Mikrometer umfassen.
Im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium hatte sich der Einzelhandel bereits 2016 dazu verpflichtet, Plastiktüten nur noch kostenpflichtig abzugeben. Viele Unternehmen haben im Verlauf der Selbstverpflichtungen Kunststofftragetaschen in der Kassenzone ganz ausgelistet. Im Vergleich zu 2015 konnte so der Plastiktütenverbrauch so um etwa 70 Prozent gesenkt werden.
In Anbetracht der bereits erfolgten Reduzierung scheint es hier mehr um die Symbolik als um Nachhaltigkeit zu gehen. Die freiwillige Selbstverpflichtung des Handels jedenfalls war eine Erfolgsgeschichte!