In den letzten Jahren wurden eine Reihe an Gesetzen erlassen, um den Müll durch Einwegverpackungen zu reduzieren. In diesem Jahr ist zuletzt das Verbot von Kunststofftragetaschen im Einzelhandel hinzugekommen. 2023 folgt nun eine weitere Novelle des Verpackungsgesetzes: die Mehrwegangebotspflicht für Essen und Trinken zum Mitnehmen. Damit soll zukünftig der Verbrauch von Einwegverpackungen aus Kunststoff reduziert werden. Nicht nur für die Gastronomie, sondern auch für den Einzelhandel bedeutet diese Umstellung eine große Herausforderung, denn es bleiben nur noch wenige Monate, um die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht vorzubereiten. Händlerinnen und Händler sollten sich somit zeitnah um entsprechende Mehrwegalternativen kümmern.

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Betriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, für Lebensmittelverpackungen aus Einwegkunststoff sowie Einwegbecher, unabhängig von deren Material, eine Mehrwegalternative anbieten. Das neue Verpackungsgesetz gilt aber nicht nur in der Gastronomie, sondern auch im Einzelhandel. Wer zum Beispiel in einem Supermarkt eine Salat-Bar anbietet, wird zukünftig ebenfalls Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Dabei dürfen die Mehrwegverpackungen nicht teurer sein als die Einwegalternative. Es ist jedoch erlaubt, auf Mehrwegverpackungen Pfand zu erheben. Außerdem müssen Betriebe Mehrwegverpackungen, die von ihnen ausgegeben werden, wieder zurücknehmen. Neben der Anschaffung von eigenen Mehrwegverpackungen können Betriebe sich beispielsweise auch Pool-Mehrwegsystemen anschließen, um die Mehrwegpflicht umzusetzen. Betriebe mit einer Verkaufsfläche unter 80 Quadratmetern und maximal fünf Angestellten sind jedoch von der Mehrwegpflicht ausgenommen. Sie müssen keine eigenen Mehrwegalternativen anbieten, sind aber dazu verpflichtet, auf Kundenwunsch Essen und Getränke in mitgebrachte Gefäße abzufüllen.

Den Umstieg auf Mehrweg erleichtern

Damit der Umstieg von Einwegprodukten zu Mehrwegalternativen gelingen kann, sind Handel und Verbraucher gleichermaßen gefordert. Der Einzelhandel ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und geht bereits mit gutem Beispiel voran. Im Rahmen verschiedener Kampagnen leisten Händler freiwillig ihren Beitrag zur Reduktion von Verpackungsmüll. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) unterstützt seit mehreren Jahren unter anderem die Initiative Better World Cup. Mit dieser Initiative sollen Anreize geschaffen werden, um von To-Go-Bechern auf Mehrwegbecher umzusteigen. Teilnehmende Geschäfte sind als „Refill-Stationen“ Teil des Better-World-Cup-Netzwerkes und rabattieren beispielsweise die Befüllung von Mehrwegbechern. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich an einem Pfandsystem zu beteiligen, um Kunden ohne eigenen Mehrwegbecher eine Mehrwegoption zur Verfügung zu stellen.

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