Im Berliner und Brandenburger Einzelhandel entfällt ab April die Maskenpflicht. Mit Inkrafttreten der jeweiligen Basisschutzmaßnahmenverordnung werden somit die Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel aufgehoben. In Berlin ist die neue Verordnung ab dem 1. April gültig, Brandenburg folgt am 3. April.

Anstelle der Verordnungen tritt nun die Eigenverantwortung. Der HBB geht bei den aktuell hohen Inzidenzen davon aus, dass viele Kundinnen und Kunden freiwillig weiterhin eine Maske tragen, um sich und andere zu schützen.

Pressemitteilung Berlin
Pressemitteilung Brandenburg

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