Der Handelsverband Berlin-Brandenburg begrüßt die Novellierung der Ladenschluss-Ausnahmeverordnung des Landes Brandenburg, die der HBB federführend im Arbeitskreis Sonntagsöffnung im Bündnis für Lebendige Innenstädte angeregt und an deren Überarbeitung aktiv mitgewirkt hat, um die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2006 zeitgemäß zu gestalten. Zugleich sieht der Handelsverband beim Thema Sonntagsöffnung noch erhebliches Ausbaupotential und fordert eine Liberalisierung des Brandenburger Ladenöffnungsgesetzes.

Die Ladenschluss-Ausnahmeverordnung regelt, in welchen Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten in Brandenburg auch an Sonn- und Feiertagen bestimmte Waren verkauft werden dürfen. Zu den zulässigen Sortimenten gehören unter anderem Waren für den touristischen Bedarf, in der Region erzeugte oder verarbeitete landwirtschaftliche und handwerkliche Produkte, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen sowie Sportartikel. Die neue Verordnung, die voraussichtlich Anfang April in Kraft treten wird, beinhaltet eine aktualisierte Liste mit den Orten/Ortsteilen, in denen diese Sortimente verkauft werden dürfen. Aufgenommen werden alle staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte sowie Orte, die über touristische Sehenswürdigkeiten, Attraktionen, Anziehungspunkte oder Freizeitangebote und mindestens eine entsprechende Verkaufsstelle verfügen. Die Verkaufsstellen dürfen an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr geöffnet sein. Die verkaufsoffenen Tage werden von den Kreisen und kreisfreien Städten selbst bestimmt.

Wir verwenden Cookies.

Um diese Website optimal für Sie gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir verschiedene Dienste. Da wir Ihre Privatsphäre schätzen, fragen wir hiermit um Erlaubnis. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Indem Sie "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie (jederzeit widerruflich) diesen Datenverarbeitungen freiwillig zu. Dies umfasst zeitlich begrenzt auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR wie in den USA (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DS-GVO), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht, so dass die Daten dem Zugriff durch Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen können, gegen die weder wirksame Rechtsbehelfe noch Betroffenenrechte durchsetzbar sein können. Über den Link "Datenschutz-Einstellungen" können Sie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Akzeptieren

Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.

Ablehnen

In diesem Fall werden ausschließlich technisch notwendige Cookies genutzt.