Der Handelsverband Berlin-Brandenburg begrüßt die Novellierung der Ladenschluss-Ausnahmeverordnung des Landes Brandenburg, die der HBB federführend im Arbeitskreis Sonntagsöffnung im Bündnis für Lebendige Innenstädte angeregt und an deren Überarbeitung aktiv mitgewirkt hat, um die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2006 zeitgemäß zu gestalten. Zugleich sieht der Handelsverband beim Thema Sonntagsöffnung noch erhebliches Ausbaupotential und fordert eine Liberalisierung des Brandenburger Ladenöffnungsgesetzes.
Die Ladenschluss-Ausnahmeverordnung regelt, in welchen Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten in Brandenburg auch an Sonn- und Feiertagen bestimmte Waren verkauft werden dürfen. Zu den zulässigen Sortimenten gehören unter anderem Waren für den touristischen Bedarf, in der Region erzeugte oder verarbeitete landwirtschaftliche und handwerkliche Produkte, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen sowie Sportartikel. Die neue Verordnung, die voraussichtlich Anfang April in Kraft treten wird, beinhaltet eine aktualisierte Liste mit den Orten/Ortsteilen, in denen diese Sortimente verkauft werden dürfen. Aufgenommen werden alle staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte sowie Orte, die über touristische Sehenswürdigkeiten, Attraktionen, Anziehungspunkte oder Freizeitangebote und mindestens eine entsprechende Verkaufsstelle verfügen. Die Verkaufsstellen dürfen an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr geöffnet sein. Die verkaufsoffenen Tage werden von den Kreisen und kreisfreien Städten selbst bestimmt.