Seit dem 1. Juli gilt im Rahmen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für den Lebensmittelhandel die Pflicht, Elektrogeräte zurückzunehmen. Supermärkte und Discounter müssen künftig kleinere Elektrogeräte – unabhängig davon, ob sie dort gekauft wurden – kostenfrei zurücknehmen und fachgerecht entsorgen. Doch nicht alle Märkte sind von dieser Neuregelung betroffen. Verpflichtet zur Rücknahme sind Lebensmittelhändler, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Gesamtverkaufsfläche beträgt über 800 Quadratmeter
  • Elektrogeräte sind dauerhaft im Sortiment oder werden mehrmals im Jahr verkauft (z. B. elektrische Zahnbürsten)

  • Darüber hinaus gelten für die Rücknahme einige Einschränkungen. Die Rücknahmepflicht besteht nur, wenn die Altgeräte eine maximale Kantenlänge von 25 Zentimetern aufweisen. Dazu gehören beispielsweise Wasserkocher, Toaster oder Smartphones. Darüber hinaus beschränkt sich die Pflicht auf höchstens drei Geräte pro Geräteart. Größere Elektrogeräte, wie Fernseher, müssen nur zurückgenommen werden, wenn gleichzeitig ein neues Gerät der gleichen Art gekauft wird.

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