Sowohl der Berliner Senat als auch die Brandenburger Landesregierung haben Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmen, unter anderem für den Einzelhandel, beschlossen. Diese sind in Berlin am 15.01.2022 und in Brandenburg am 17.01.2022 in Kraft getreten.

  • Der 2G-Nachweis muss bei Ladengeschäften bis 100m² nicht mehr bei Eintreten in Geschäfte kontrolliert werden. Dies kann künftig auch im Beratungsgespräch oder beim Bezahlvorgang geschehen. Diese Anpassung ist das Ergebnis von ausführlichen Gesprächen des HBB sowohl mit dem neuen Wirtschaftssenator Stephan Schwarz und seiner Senatsverwaltung sowie intensiven Kontakten zur Regierenden Bürgermeisterin und dem neuen Chef der Senatskanzlei als auch der Brandenburger Regierung. Diese Erleichterung ist ein kleiner Erfolg für den Verband.
  • Die Quadratmeterbegrenzung ist in den Augen des HBB willkürlich gewählt und keineswegs praktikabel. Zum wiederholten Mal werden wir in der Pandemie mit aus der Luft gegriffenen Quadratmeterbeschränkungen konfrontiert. Dennoch können wir die Anpassung als ersten Schritt in die richtige Richtung werten.
  • Die diskutierte Verschärfung der Maskenpflicht für Personal auf FFP2-Masken konnten wir verhindern.
  • Solange wir die 2G-Regel im Einzelhandel noch erdulden müssen, werden wir uns auch in Zukunft für die Abschaffung der verpflichtenden Vollkontrolle im Eingangsbereich einsetzen und beharren weiterhin auf die Einführung von Stichprobenkontrollen.
  • Pressemitteilung Berlin
    Pressemitteilung Brandenburg

    Die entsprechende Verordnung finden Sie unter:
    Corona-Verordnung Berlin
    Corona-Verordnung Brandenburg

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