Verherrende Umsatzeinbrüche und Kundenrückgang. Dazu teils massive Beleidigungen und tätliche Angriffe. Die Einführung der 2G-Regelung in Geschäften des nicht-täglichen Bedarfs mitten im Weihnachtsgeschäft hat unter den Einzelhändlern für reichlich Unmut gesorgt und belastet die Mitarbeitenden schwer.

Weniger Kunden und Umsatzrückgänge einerseits, erhöhte Personalkosten für die Kontrolle der Kundinnen und Kunden andererseits, trüben das Weihnachtsgeschäft. Insbesondere zur Einführung der 2G-Regelung gab es zunächst Unwissenheit über die gültigen Zertifikate und viel Aufklärungsbedarf seitens der Einzelhändlerinnen und -händlern. Inzwischen sind die meisten Kundinnen und Kunden mit dem Prozedere vertraut und zeigen ihre Zertifikate und Ausweisdokumente zur Kontrolle vor. Der Zeitaufwand ist dennoch massiv.

Trotz der steigenden Kundenakzeptanz gibt es darüberhinaus auch uneinsichtige Kundinnen und Kunden, die teils heftig reagieren, wenn sie abgewiesen werden. So müssen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur Diskussionen gefallen lassen, sondern werden teilweise massiv beleidigt und bedroht, in Einzelfällen sogar körperlich angegriffen. Diese Situation ist für viele Verkäuferinnen und Verkäufer nur schwer zu ertragen, denn die Konflikte sind nicht nur eine Belastung für das Kundenverhältnis, sondern auch eine zunehmende psychische Belastung.

Der Handelsverband fordert auch zum Schutz seiner Mitarbeitenden die Abschaffung der 2G-Regelung.

Wir verwenden Cookies.

Um diese Website optimal für Sie gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir verschiedene Dienste. Da wir Ihre Privatsphäre schätzen, fragen wir hiermit um Erlaubnis. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Indem Sie "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie (jederzeit widerruflich) diesen Datenverarbeitungen freiwillig zu. Dies umfasst zeitlich begrenzt auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR wie in den USA (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DS-GVO), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht, so dass die Daten dem Zugriff durch Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen können, gegen die weder wirksame Rechtsbehelfe noch Betroffenenrechte durchsetzbar sein können. Über den Link "Datenschutz-Einstellungen" können Sie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Akzeptieren

Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.

Ablehnen

In diesem Fall werden ausschließlich technisch notwendige Cookies genutzt.