Der Berliner InvestitionsBONUS ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen sowie hauptberuflich Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen mit Firmensitz in Berlin einen Investitionszuschuss. Das Neustartprogramm ist grundsätzlich branchenoffen, richtet sich aber vorwiegend an die von der Pandemie besonders geschwächten Branchen wie den Einzelhandel, die Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.

Was wird bezuschusst?

Der Berliner InvestitionsBONUS fördert Investitionen, die die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen. Antragsberechtigte Unternehmen und Personen erhalten sachkapitalbezogene Zuschüsse für ausschließlich externe Ausgaben. Darüber hinaus kann ein Nachhaltigkeitsbonus für besonders nachhaltige Investitionen gewährt werden.

Gefördert werden materielle Wirtschaftsgüter (u. a. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung), mobile Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden, immaterielle Wirtschaftsgüter (u. a. Software-Lizenzen, Patente, Betriebslizenzen, patentierte & nicht patentierte technische Kenntnisse), gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter, Übernahme einer geschlossenen oder von der Schließung bedrohten Betriebsstätte: Förderfähige Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises.

Wie viel wird gefördert?

Die Grundförderung gewährt Zuschüsse von maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten des beantragten Projektes.

Die konkrete Förderhöhe bemisst sich nach dem gewählten Beihilferegime – dem rechtlichen Rahmen, aus dem die Fördermittel kommen. Ausschlaggebend ist dabei, wie viele Mittel Sie bereits aus dem jeweiligen Förderregime erhalten haben.

Für besonders nachhaltige Investitionen kann eine erhöhte Förderung von fünf Prozentpunkten gezahlt werden.

Ihre Ansprechpartner

IBB Business Team

Die Förderberater:innen des IBB Business Teams stehen Ihnen telefonisch von 10:00 – 15:00 Uhr (außer Mittwoch) zur Verfügung. Sie erreichen sie unter 030-2125 4555.

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