Der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung der zuständigen Senatorin Cansel Kiziltepe, für das Jahr 2025 lediglich vier stadtweite Sonntagsöffnungen festzusetzen.

Obwohl das Berliner Ladenöffnungsgesetz acht stadtweite verkaufsoffene Sonntage im Jahr vorsieht, ist der rechtlich vorgesehene Rahmen mit der Hälfte der Sonntagsöffnungen erneut nicht eingehalten worden.

Der HBB hatte im Vorfeld der Entscheidung immer wieder ausdrücklich auf die Relevanz der Sonntagsöffnungen nicht nur für den Handel, sondern für die gesamte Berliner Wirtschaft und den Tourismus hingewiesen. Dementsprechend herrscht beim Handelsverband großes Unverständnis über das restriktive Vorgehen der Senatorin.

HBB-Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen: „Es wird oft und gerne von der Weltmetropole Berlin gesprochen. Doch beim Thema Sonntagsöffnung ist das nicht der Fall. Im europäischen Vergleich bilden wir ein Schlusslicht. Für die Besucherinnen und Besucher Berlins und für die Stadt selbst ist das ein Armutszeugnis.“

Verkaufsoffene Sonntage sind für den Handel ein wichtiger Umsatzbringer, insbesondere in der aktuellen schwierigen Wirtschaftslage. Darüber hinaus leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Stadt und sichern Arbeitsplätze.

Der HBB hatte für das Jahr 2025 entsprechend dem Berliner Ladenöffnungsgesetz acht Sonntagsöffnungen beantragt und wird weiter für die abstrichlose Umsetzung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes kämpfen.

Nils Busch-Petersen

Hauptgeschäftsführer

E-Mail: nbp@hbb-ev.de
Telefon: 0172 9104141

Wir verwenden Cookies.

Um diese Website optimal für Sie gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir verschiedene Dienste. Da wir Ihre Privatsphäre schätzen, fragen wir hiermit um Erlaubnis. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Indem Sie "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie (jederzeit widerruflich) diesen Datenverarbeitungen freiwillig zu. Dies umfasst zeitlich begrenzt auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR wie in den USA (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DS-GVO), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht, so dass die Daten dem Zugriff durch Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen können, gegen die weder wirksame Rechtsbehelfe noch Betroffenenrechte durchsetzbar sein können. Über den Link "Datenschutz-Einstellungen" können Sie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Akzeptieren

Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.

Ablehnen

In diesem Fall werden ausschließlich technisch notwendige Cookies genutzt.