Am 12. August 2026 tritt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. In Deutschland wird zudem das bisherige Verpackungsgesetz durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Diese Gesetze bringen unter anderem neue Pflichten bei Stoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Dokumentation für Unternehmen mit sich. Eine wichtige Regelung betrifft die Verantwortlichkeiten von Vertreibern, Erzeugern und Herstellern. So gelten Händlerinnen und Händler, die Waren als Eigenmarken selbst verpacken oder gebrauchte Kartons beispielsweise im Versandhandel wiederverwenden, künftig als Erzeuger. Sie müssen künftig unter anderem:

  • die Konformität jeder Verpackung selbst prüfen und schriftlich nachweisen (Technical File),
  • eine EU-Konformitätserklärung für jede Verpackung erstellen,
  • Ihre Verpackungen mit Namen, Kontaktdaten und Chargen-/Seriennummer kennzeichnen.

  • Als Vertreiber (Einkauf & Verkauf ausschließlich in Deutschland) sind Unternehmen dazu verpflichtet:

  • vor dem Verkauf zu prüfen: Ist der Hersteller bei LUCID registriert, ist die Verpackung korrekt gekennzeichnet,
  • bestimmte gebrauchte Verpackungen kostenlos zurückzunehmen und zu dokumentieren.

  • Als Hersteller (verpackte Ware wird importiert oder vom Unternehmen erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht):

  • unterliegen sie der Registrierungspflicht bei LUCID,
  • tragen sie die Kosten für den gesamten Lebenszyklus Ihrer Verpackungen.

  • Der BVT hat die wichtigsten Regelungen und die Vorgehensweise für Händlerinnen und Händler im BVT-Folder „Verpackungen im Einzelhandel“ zusammengefasst. HBB-Mitglieder können den BVT-Praxisfolder kostenlos anfordern. Schreiben Sie dazu eine Mail an nguyen@hbb-ev.de.

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