Am 12. August 2026 tritt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. In Deutschland wird zudem das bisherige Verpackungsgesetz durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Diese Gesetze bringen unter anderem neue Pflichten bei Stoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Dokumentation für Unternehmen mit sich. Eine wichtige Regelung betrifft die Verantwortlichkeiten von Vertreibern, Erzeugern und Herstellern. So gelten Händlerinnen und Händler, die Waren als Eigenmarken selbst verpacken oder gebrauchte Kartons beispielsweise im Versandhandel wiederverwenden, künftig als Erzeuger. Sie müssen künftig unter anderem:
Als Vertreiber (Einkauf & Verkauf ausschließlich in Deutschland) sind Unternehmen dazu verpflichtet:
Als Hersteller (verpackte Ware wird importiert oder vom Unternehmen erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht):
Der BVT hat die wichtigsten Regelungen und die Vorgehensweise für Händlerinnen und Händler im BVT-Folder „Verpackungen im Einzelhandel“ zusammengefasst. HBB-Mitglieder können den BVT-Praxisfolder kostenlos anfordern. Schreiben Sie dazu eine Mail an nguyen@hbb-ev.de.