Warenkreditbetrug, Raubüberfälle oder Ladendiebstähle – die hohe Kriminalität stellt für den Einzelhandel nach wie vor eine große Herausforderung dar. So wurden beispielsweise im Jahr 2022 in Berlin – nach einem Rückgang im Vorjahr – mit rund 325 Raubüberfällen auf Geschäfte oder sonstige Kassenräume wieder deutlich mehr Fälle registriert. Weitaus gravierender für den Handel sind jedoch die Diebstahldelikte. Für die Unternehmen entstehen dadurch trotz aller Präventivmaßnahmen jährlich nicht nur große Schadenssummen, sondern eine unwirksame Strafverfolgung hat zumeist keine Konsequenzen für die Täter.

Hohe Diebstahlquote im Einzelhandel

Laut einer Studie des EHI Retail Institutes zu Inventurdifferenzen im deutschen Handel, betrugen die Abweichungen im Zusammenhang mit Ladendiebstählen durch Kunden im Jahr 2021 rund 2,1 Milliarden Euro. Auch für Händlerinnen und Händlern in Berlin und Brandenburg ist die zunehmende Diebstahlquote ein Risikofaktor. Nach einem Rückgang der Ladendiebstähle während der Corona-Pandemie, nahmen im letzten Jahr die Zahl der Straftaten in diesem Bereich in beiden Bundesländern wieder signifikant zu. In Brandenburg wurden 2022 von der Polizei 7.766 Fälle registriert, ein Plus von 6,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Einen deutlichen Anstieg verzeichnete auch Berlin. Dort wurden mit 34.022 Fällen 17,2 Prozent mehr Ladendiebstähle als 2021 von der Polizei aufgenommen. Die durchschnittliche Schadenssumme der gemeldeten Ladendiebstähle betrug 127 Euro.

Doch oft wird ein Ladendiebstahl von den Händlerinnen und Händlern erst im Nachhinein bemerkt, sodass es keine Rückschlüsse auf die Täter gibt. In solchen Fällen verzichten die Unternehmen im Regelfall auf eine Anzeige. Es ist daher davon auszugehen, dass die Dunkelziffer bei diesem Delikt weitaus höher liegt. Insbesondere der Lebensmittelhandel wird immer wieder zum Ziel von Ladendiebstählen. In einer nicht repräsentativen Umfrage des HBB unter seinen Mitgliedsunternehmen wurden häufig Spirituosen und Kaffee als beliebtes Diebesgut genannt. Auch Kosmetikprodukte und Drogerieartikel werden häufig von Kunden entwendet.

Unzureichende Strafverfolgung mit kaum abschreckender Wirkung

Viele befragte Unternehmen haben ihre Sicherheitsstandards bereits erhöht und beispielsweise in Kameraüberwachung investiert oder mehr Sicherheitspersonal eingestellt und Personalschulungen durchgeführt. Doch diese Maßnahmen können nur bedingt helfen, denn besonders der Ladendiebstahl durch organisierte Diebesbanden stellt für viele ein ernstzunehmendes Problem dar. Eine wirksame Strafverfolgung durch die Behörden findet nur selten statt. Die befragten Händlerinnen und Händler bemängeln vor allem die langen Bearbeitungszeiten und die geringen Strafen, die kaum abschreckende Wirkung haben. Viele Verfahren werden zudem ergebnislos eingestellt. Es braucht somit eine konsequentere Strafverfolgung durch Justiz und Polizei und zügige Bearbeitung von Anzeigen, damit die Täter zeitnah zur Verantwortung gezogen werden. Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt.

Wir verwenden Cookies.

Um diese Website optimal für Sie gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir verschiedene Dienste. Da wir Ihre Privatsphäre schätzen, fragen wir hiermit um Erlaubnis. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Indem Sie "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie (jederzeit widerruflich) diesen Datenverarbeitungen freiwillig zu. Dies umfasst zeitlich begrenzt auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR wie in den USA (Art. 49 Abs. 1 lit. a) DS-GVO), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht, so dass die Daten dem Zugriff durch Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen können, gegen die weder wirksame Rechtsbehelfe noch Betroffenenrechte durchsetzbar sein können. Über den Link "Datenschutz-Einstellungen" können Sie Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Akzeptieren

Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.

Ablehnen

In diesem Fall werden ausschließlich technisch notwendige Cookies genutzt.