Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig erklärt und die komplette Wahlwiederholung entschieden. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg sieht hierin eine Chance. Es ergibt sich die seltene Gelegenheit schon nach einem Jahr über die Arbeit der Regierung abzustimmen und den weiteren Kurs zu bestimmen. Gleichzeitig bedeutet diese Wahl für die Beteiligten auf allen Seiten eine große Herausforderung.
Am 12. Februar 2023 werden die Berlinerinnen und Berliner damit erneut über die Zusammensetzungen des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen entscheiden. Damit die Wiederholungswahl reibungslos funktionieren kann, werden eine Vielzahl an Freiwilligen gesucht, die am Wahltag in den Wahllokalen ehrenamtlich tätig werden. HBB-Präsident Björn Fromm appelliert daher im Namen des HBB an alle Berlinerinnen und Berliner – insbesondere die Berliner Kaufleute – sich als Wahlhelfer zu engagieren. Interessierte können sich hier anmelden: https://www.berlin.de/wahlen/organisation/wahlhelfende/
Darüber hinaus mahnt HBB-Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen die Parteien dazu an, im Wahlkampf das Wohl der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten. Für alle Teile der Stadtgesellschaft sei der kommende Winter mit großen Unsicherheiten verbunden. Es sei daher geboten, einen verantwortungsvollen Wahlkampf zu führen.